Am 06.08.2026 reiste am Abend ein 34-jähriger Türke als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Autobahn 3 auf der Fahrt von Amsterdam nach Dortmund in das Bundesgebiet ein. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 180,00 Euro zu bezahlen oder eine 18-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.
Am 06.08.2026 reiste am Abend ein 34-jähriger Türke als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Autobahn 3 auf der Fahrt von Amsterdam nach Dortmund in das Bundesgebiet ein. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 180,00 Euro zu bezahlen oder eine 18-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.
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