Am 24.03.2026 vollstreckten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verschiedener Hauptzollämter gemeinsam mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) und der ZeFin NRW 37 Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch einen Logistik-Subunternehmer. Die Verantwortlichen dieser Unternehmen sollen Kurierfahrer regelmäßig in bar entlohnt und von dieser Vergütung systematisch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben. Zudem wird den Beschuldigten bandenmäßige Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW) führt das Ermittlungsverfahren. An den Maßnahmen waren außerdem die Bundespolizei und eine Spezialeinheit des Zolls beteiligt. Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich in Nordrhein-Westfalen im Ruhrgebiet. Es wurden drei Haftbefehle vollstreckt, gegen einen 39-jährigen Hauptbeschuldigten sowie einen 29-jährigen Mann und eine 26-jährige Frau. Im Rahmen des Vermögensarrestes wurden 174.000 Euro Bargeld und sechs E-Lastenräder gepfändet oder vorläufig gesichert. Die Durchsuchungen fanden in Wohnungen und Firmenräumen statt, wobei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde. Insgesamt waren mehrere hundert Einsatzkräfte der beteiligten Behörden im Einsatz. Es folgt die intensive Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger.
Am 24.03.2026 vollstreckten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verschiedener Hauptzollämter gemeinsam mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) und der ZeFin NRW 37 Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch einen Logistik-Subunternehmer. Die Verantwortlichen dieser Unternehmen sollen Kurierfahrer regelmäßig in bar entlohnt und von dieser Vergütung systematisch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben. Zudem wird den Beschuldigten bandenmäßige Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW) führt das Ermittlungsverfahren. An den Maßnahmen waren außerdem die Bundespolizei und eine Spezialeinheit des Zolls beteiligt. Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich in Nordrhein-Westfalen im Ruhrgebiet. Es wurden drei Haftbefehle vollstreckt, gegen einen 39-jährigen Hauptbeschuldigten sowie einen 29-jährigen Mann und eine 26-jährige Frau. Im Rahmen des Vermögensarrestes wurden 174.000 Euro Bargeld und sechs E-Lastenräder gepfändet oder vorläufig gesichert. Die Durchsuchungen fanden in Wohnungen und Firmenräumen statt, wobei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde. Insgesamt waren mehrere hundert Einsatzkräfte der beteiligten Behörden im Einsatz. Es folgt die intensive Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger.