Am 14.05.2013 wurde das Urteil gegen den Alltours-Chef Willi Verhuven rechtskräftig. Das Landgericht Duisburg bestätigte, dass Verhuven seine Berufung gegen ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zurückgezogen hat. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Verhuven im März 2012 einen Polizisten anfuhr, um sich die Zufahrt zu seiner Duisburger Firmenzentrale zu erzwingen. Der Beamte sicherte eine Straßensperrung wegen einer Demonstration. Verhuven hatte die Vorwürfe bestritten. Das Urteil von 25.000 Euro Geldstrafe ist damit rechtskräftig.
Am 14.05.2013 wurde das Urteil gegen den Alltours-Chef Willi Verhuven rechtskräftig. Das Landgericht Duisburg bestätigte, dass Verhuven seine Berufung gegen ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zurückgezogen hat. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Verhuven im März 2012 einen Polizisten anfuhr, um sich die Zufahrt zu seiner Duisburger Firmenzentrale zu erzwingen. Der Beamte sicherte eine Straßensperrung wegen einer Demonstration. Verhuven hatte die Vorwürfe bestritten. Das Urteil von 25.000 Euro Geldstrafe ist damit rechtskräftig.