Am 22.07.2022 berichtete die Bild-Zeitung über einen Vorfall am Düsseldorfer Flughafen, bei dem drei junge Männer in Arbeitskleidung auf dem Rollfeld eine für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) typische Geste zeigten, indem sie ihren Zeigefinger nach oben streckten. Die Bundespolizei identifizierte die drei Personen anhand von Bildmaterial und sperrte umgehend ihre Flughafenausweise, um den Zutritt zu Sicherheitsbereichen auszuschließen. Es wurde zudem überprüft, dass die Personen derzeit keinen Dienst auf dem Flughafen versehen. Der Fall wurde an die Düsseldorfer Polizei übergeben. Die Polizei suchte die Adressen der Männer auf und führte bei zwei von ihnen eine Gefährderansprache durch; der dritte Mann befand sich im Urlaub und wird nach seiner Rückkehr ebenfalls eine Gefährderansprache erhalten. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf leitete keine Ermittlungen ein, da das Zeigen des erhobenen Zeigefingers keinen Straftatbestand erfülle. Bei der Bundespolizei lagen zu den drei Personen keine polizeilichen Erkenntnisse vor. Die Flughafen Düsseldorf GmbH stellte klar, dass es sich bei den Betroffenen nicht um eigene Mitarbeiter, sondern um Beschäftigte eines externen Dienstleisters handelt.
Am 22.07.2022 berichtete die Bild-Zeitung über einen Vorfall am Düsseldorfer Flughafen, bei dem drei junge Männer in Arbeitskleidung auf dem Rollfeld eine für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) typische Geste zeigten, indem sie ihren Zeigefinger nach oben streckten. Die Bundespolizei identifizierte die drei Personen anhand von Bildmaterial und sperrte umgehend ihre Flughafenausweise, um den Zutritt zu Sicherheitsbereichen auszuschließen. Es wurde zudem überprüft, dass die Personen derzeit keinen Dienst auf dem Flughafen versehen. Der Fall wurde an die Düsseldorfer Polizei übergeben. Die Polizei suchte die Adressen der Männer auf und führte bei zwei von ihnen eine Gefährderansprache durch; der dritte Mann befand sich im Urlaub und wird nach seiner Rückkehr ebenfalls eine Gefährderansprache erhalten. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf leitete keine Ermittlungen ein, da das Zeigen des erhobenen Zeigefingers keinen Straftatbestand erfülle. Bei der Bundespolizei lagen zu den drei Personen keine polizeilichen Erkenntnisse vor. Die Flughafen Düsseldorf GmbH stellte klar, dass es sich bei den Betroffenen nicht um eigene Mitarbeiter, sondern um Beschäftigte eines externen Dienstleisters handelt.