Illegale Zigarettenfabrik - weitere Verurteilungen
Am 27.03.2026 hat das Landgericht Düsseldorf weitere vier Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung von April 2024 bis März 2025 gemeinsam mit anderen Beschuldigten eine illegale Zigarettenfabrik in Düsseldorf betrieben zu haben. Am 18.03.25 durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine industrielle, gesetzwidrig betriebene Herstellungsanlage für illegale Zigaretten in Düsseldorf. Der entstandene mutmaßliche Steuerschaden beläuft sich auf über 54 Millionen Euro. Einen polnischen Haupttäter verurteilte das Landgericht Düsseldorf zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Ein polnischer Angeklagter, der als Vorarbeiter fungierte, erhielt fünf Jahre Freiheitsstrafe. Zwei ukrainische Angeklagte die als Facharbeiter (Tabakschneider) in der illegalen Zigarettenfabrik tätig waren, wurden zu drei Jahren und drei Monaten, bzw. zu zwei Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 27.03.2026 hat das Landgericht Düsseldorf weitere vier Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung von April 2024 bis März 2025 gemeinsam mit anderen Beschuldigten eine illegale Zigarettenfabrik in Düsseldorf betrieben zu haben. Am 18.03.25 durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine industrielle, gesetzwidrig betriebene Herstellungsanlage für illegale Zigaretten in Düsseldorf. Der entstandene mutmaßliche Steuerschaden beläuft sich auf über 54 Millionen Euro. Einen polnischen Haupttäter verurteilte das Landgericht Düsseldorf zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Ein polnischer Angeklagter, der als Vorarbeiter fungierte, erhielt fünf Jahre Freiheitsstrafe. Zwei ukrainische Angeklagte die als Facharbeiter (Tabakschneider) in der illegalen Zigarettenfabrik tätig waren, wurden zu drei Jahren und drei Monaten, bzw. zu zwei Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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