Am 11.04.2013 verurteilte das Düsseldorfer Amtsgericht einen 62-jährigen Chef einer Personalberatung zu einer Geldstrafe von 3200 Euro wegen Vortäuschens einer Straftat. Der Mann war im Januar 2012 bei der Essener Polizei aufgetaucht und hatte behauptet, vier Tage lang von Entführern festgehalten worden zu sein. Er gab an, gewaltsam verschleppt, mit Gas betäubt, in einem Lieferwagen gefangen gehalten und mehrfach verhört worden zu sein. Die Ermittlungen ergaben, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entsprach. Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess; sein Anwalt hatte bereits Monate zuvor das Mandat niedergelegt. Neben der Geldstrafe muss er die Kosten des Verfahrens und der aufwendigen Ermittlungen in Höhe von mehreren tausend Euro tragen. #Entführung
Am 11.04.2013 verurteilte das Düsseldorfer Amtsgericht einen 62-jährigen Chef einer Personalberatung zu einer Geldstrafe von 3200 Euro wegen Vortäuschens einer Straftat. Der Mann war im Januar 2012 bei der Essener Polizei aufgetaucht und hatte behauptet, vier Tage lang von Entführern festgehalten worden zu sein. Er gab an, gewaltsam verschleppt, mit Gas betäubt, in einem Lieferwagen gefangen gehalten und mehrfach verhört worden zu sein. Die Ermittlungen ergaben, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entsprach. Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess; sein Anwalt hatte bereits Monate zuvor das Mandat niedergelegt. Neben der Geldstrafe muss er die Kosten des Verfahrens und der aufwendigen Ermittlungen in Höhe von mehreren tausend Euro tragen. #Entführung
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