Am 24.08.2026 gegen Mittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einen 43-jährigen Georgier bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im April 2010 einen Haftbefehl wegen schweren Raubes gegen ihn erlassen hatte. Bereits im April 2007 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, wovon knapp zwei Jahre Restfreiheitsstrafe verblieben. Da er sich der Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Russland lebende Mann an die Justizbehörden überstellt.
Am 24.08.2026 gegen Mittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einen 43-jährigen Georgier bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im April 2010 einen Haftbefehl wegen schweren Raubes gegen ihn erlassen hatte. Bereits im April 2007 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, wovon knapp zwei Jahre Restfreiheitsstrafe verblieben. Da er sich der Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Russland lebende Mann an die Justizbehörden überstellt.
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