Vermutlicher Handel mit Betäubungsmitteln - Bundespolizei stellt Flüchtigen
Am 17.05.2026 gegen 10:20 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei einen 27-jährigen eritreischen Staatsangehörigen am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs. Als der Mann die Polizisten erblickte, flüchtete er und missachtete die Aufforderungen stehen zu bleiben. Eine zufällig vorbeifahrende Streife der Polizei Dortmund nahm die Verfolgung auf und stellte den Flüchtigen. Nach der Fixierung wurde er von Bundespolizisten übernommen, gefesselt und zur Dienststelle gebracht. Auf dem Weg beleidigte und bedrohte er die Beamten mehrfach mit dem Tod. In den Gewahrsamräumen trat er nach ihnen und leistete Widerstand gegen die Durchsuchung. Dabei wurden mehrere verschlossene Tütchen mit Betäubungsmitteln und ein Schriftstück mit seinen Daten sichergestellt. Ein Lichtbildabgleich bestätigte seine Identität. Nach Belehrung äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen. Da er den Gewahrsamsbereich mehrfach durch Spucken verunreinigte, wurde ihm eine Spuckschutzhaube angelegt. Aufgrund fortgesetzter Beleidigungen und Bedrohungen wurde die Gewahrsamnahme angeordnet. Ein Richter entscheidet über die Fortdauer. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren. #Drogen
Am 17.05.2026 gegen 10:20 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei einen 27-jährigen eritreischen Staatsangehörigen am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs. Als der Mann die Polizisten erblickte, flüchtete er und missachtete die Aufforderungen stehen zu bleiben. Eine zufällig vorbeifahrende Streife der Polizei Dortmund nahm die Verfolgung auf und stellte den Flüchtigen. Nach der Fixierung wurde er von Bundespolizisten übernommen, gefesselt und zur Dienststelle gebracht. Auf dem Weg beleidigte und bedrohte er die Beamten mehrfach mit dem Tod. In den Gewahrsamräumen trat er nach ihnen und leistete Widerstand gegen die Durchsuchung. Dabei wurden mehrere verschlossene Tütchen mit Betäubungsmitteln und ein Schriftstück mit seinen Daten sichergestellt. Ein Lichtbildabgleich bestätigte seine Identität. Nach Belehrung äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen. Da er den Gewahrsamsbereich mehrfach durch Spucken verunreinigte, wurde ihm eine Spuckschutzhaube angelegt. Aufgrund fortgesetzter Beleidigungen und Bedrohungen wurde die Gewahrsamnahme angeordnet. Ein Richter entscheidet über die Fortdauer. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren. #Drogen
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