Am 19.03.2026 passierte eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien nach der Landung am Dortmunder Flughafen ebenfalls den grünen Ausgang. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, wobei zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente darüber lag. Die Reisende hatte die Tabletten umgepackt, sodass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten enthielt. Die erforderlichen Einfuhrdokumente für die Betäubungsmittel konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen. Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein und stellten die Tabletten sicher.
Am 19.03.2026 passierte eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien nach der Landung am Dortmunder Flughafen ebenfalls den grünen Ausgang. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, wobei zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente darüber lag. Die Reisende hatte die Tabletten umgepackt, sodass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten enthielt. Die erforderlichen Einfuhrdokumente für die Betäubungsmittel konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen. Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein und stellten die Tabletten sicher.