Am 14.01.2009 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Rekrutenmisshandlungen in Coesfeld. Das Landgericht Münster hatte 2007 zwei Stabsunteroffiziere freigesprochen und drei weitere zu Geldstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, bei einer Übung mit unvorbereiteten Rekruten eine Geiselnahme vorgetäuscht und Scheinerschießungen durchgeführt zu haben. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Aufhebung des Urteils wegen Rechtsfehlern. Die Verteidigung forderte Freisprüche für alle. Das BGH-Urteil hat Pilotcharakter für zehn weitere Verfahren.
Am 14.01.2009 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Rekrutenmisshandlungen in Coesfeld. Das Landgericht Münster hatte 2007 zwei Stabsunteroffiziere freigesprochen und drei weitere zu Geldstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, bei einer Übung mit unvorbereiteten Rekruten eine Geiselnahme vorgetäuscht und Scheinerschießungen durchgeführt zu haben. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Aufhebung des Urteils wegen Rechtsfehlern. Die Verteidigung forderte Freisprüche für alle. Das BGH-Urteil hat Pilotcharakter für zehn weitere Verfahren.