Am 28.10.2009 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Freisprüche von drei früheren Bundeswehrausbildern auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Münster an. Die Unteroffiziere waren wegen Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-von-Stein-Kaserne angeklagt. Bei sogenannten Geiselnahmeübungen und anschließenden Verhören während der Grundausbildung wurden Soldaten geschlagen, getreten, mit elektrischen Schlägen traktiert oder als Bettnässer verhöhnt, nachdem ihnen Wasser in die Hose gespritzt worden war. Es kam auch zu Scheinerschießungen. Das Landgericht Münster hatte im März 2008 Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten verhängt, den Kompaniechef zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt und weitere Beteiligte freigesprochen. Der BGH beanstandete, dass das Landgericht fälschlich einen Tatbestandsirrtum angenommen habe. Die Revisionen von fünf zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten, darunter der Kompaniechef, wurden verworfen.
Am 28.10.2009 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Freisprüche von drei früheren Bundeswehrausbildern auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Münster an. Die Unteroffiziere waren wegen Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-von-Stein-Kaserne angeklagt. Bei sogenannten Geiselnahmeübungen und anschließenden Verhören während der Grundausbildung wurden Soldaten geschlagen, getreten, mit elektrischen Schlägen traktiert oder als Bettnässer verhöhnt, nachdem ihnen Wasser in die Hose gespritzt worden war. Es kam auch zu Scheinerschießungen. Das Landgericht Münster hatte im März 2008 Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten verhängt, den Kompaniechef zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt und weitere Beteiligte freigesprochen. Der BGH beanstandete, dass das Landgericht fälschlich einen Tatbestandsirrtum angenommen habe. Die Revisionen von fünf zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten, darunter der Kompaniechef, wurden verworfen.