Der Bundesgerichtshof hob Freisprüche für drei frühere Bundeswehrausbilder auf, die in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld Rekruten misshandelt und gedemütigt hatten. Bei Übungen zur Schulung des Verhaltens bei Geiselnahmen wurden gefesselten Soldaten Wasser in Mund und Hose gepumpt, harmlose Stromstöße verabreicht und Scheinerschießungen durchgeführt. Die Unteroffiziere hatten die Genehmigung ihres Kompaniechefs eingeholt, was das Gericht jedoch nicht als ausreichend erachtete. Die Ausbilder hätten erkennen müssen, dass die Übungen die körperliche Unversehrtheit und Würde der Rekruten verletzten. Die Misshandlungen erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung.
Der Bundesgerichtshof hob Freisprüche für drei frühere Bundeswehrausbilder auf, die in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld Rekruten misshandelt und gedemütigt hatten. Bei Übungen zur Schulung des Verhaltens bei Geiselnahmen wurden gefesselten Soldaten Wasser in Mund und Hose gepumpt, harmlose Stromstöße verabreicht und Scheinerschießungen durchgeführt. Die Unteroffiziere hatten die Genehmigung ihres Kompaniechefs eingeholt, was das Gericht jedoch nicht als ausreichend erachtete. Die Ausbilder hätten erkennen müssen, dass die Übungen die körperliche Unversehrtheit und Würde der Rekruten verletzten. Die Misshandlungen erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung.