Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am 14.01.2009 zwei Freisprüche sowie zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 2400 Euro gegen Soldaten und Bundeswehrausbilder auf und ordnete ein neues Verfahren vor dem Landgericht Münster an. Der BGH gab damit den Revisionen der Staatsanwaltschaft bei vier Angeklagten statt. Im Prozess vor dem Landgericht Münster wurden ab März 2007 skandalöse Übungen mit inszenierten Geiselnahmen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld aufgearbeitet. 2004 hatte ein „Überfallkommando“ eine Gruppe von Rekruten in der Grundausbildung überfallen, sie mit Kabelbindern gefesselt und mit einem Transporter zu einer Sandgrube gekarrt. Bei einem „Verhör“ wurden die Rekruten teilweise mit simulierten Erschießungen eingeschüchtert, mit Wasser bespritzt und mit Sand beworfen. Einem Soldaten wurde mit einer Kübelspritze Wasser in den gewaltsam geöffneten Mund gespritzt. Dabei erlitten die Rekruten teilweise Schmerzen oder Angstzustände. Der BGH verwarf die Annahme des Landgerichts, die Angeklagten hätten sich im so genannten „Tatbestandsirrtum“ befunden. Das Urteil gegen einen fünften Angeklagten ist rechtskräftig; er war 2007 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am 14.01.2009 zwei Freisprüche sowie zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 2400 Euro gegen Soldaten und Bundeswehrausbilder auf und ordnete ein neues Verfahren vor dem Landgericht Münster an. Der BGH gab damit den Revisionen der Staatsanwaltschaft bei vier Angeklagten statt. Im Prozess vor dem Landgericht Münster wurden ab März 2007 skandalöse Übungen mit inszenierten Geiselnahmen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld aufgearbeitet. 2004 hatte ein „Überfallkommando“ eine Gruppe von Rekruten in der Grundausbildung überfallen, sie mit Kabelbindern gefesselt und mit einem Transporter zu einer Sandgrube gekarrt. Bei einem „Verhör“ wurden die Rekruten teilweise mit simulierten Erschießungen eingeschüchtert, mit Wasser bespritzt und mit Sand beworfen. Einem Soldaten wurde mit einer Kübelspritze Wasser in den gewaltsam geöffneten Mund gespritzt. Dabei erlitten die Rekruten teilweise Schmerzen oder Angstzustände. Der BGH verwarf die Annahme des Landgerichts, die Angeklagten hätten sich im so genannten „Tatbestandsirrtum“ befunden. Das Urteil gegen einen fünften Angeklagten ist rechtskräftig; er war 2007 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.