Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.12.2015 angeordnet, dass der Prozess gegen einen jungen Mann, der seinen langjährigen Freund in Büren (Kreis Paderborn) brutal umgebracht hat, zum Teil neu aufgerollt werden muss. Das Landgericht Paderborn hatte den heute 20-Jährigen im Januar wegen versuchten Mordes und Totschlags zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der BGH bewertete die Tat als vollendeten Heimtückemord. Der damals 19-Jährige hatte seinem 17-jährigen Opfer bei einer Scheune mit einer Eisenstange den Schädel eingeschlagen und später den Hals durchgeschnitten. Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden und als Auslöser einen Streit wegen Mädchen angegeben. Die Feststellungen zum Tathergang bleiben bestehen, das Landgericht muss nun neu über die rechtliche Bewertung und das Strafmaß entscheiden. #Mord
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.12.2015 angeordnet, dass der Prozess gegen einen jungen Mann, der seinen langjährigen Freund in Büren (Kreis Paderborn) brutal umgebracht hat, zum Teil neu aufgerollt werden muss. Das Landgericht Paderborn hatte den heute 20-Jährigen im Januar wegen versuchten Mordes und Totschlags zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der BGH bewertete die Tat als vollendeten Heimtückemord. Der damals 19-Jährige hatte seinem 17-jährigen Opfer bei einer Scheune mit einer Eisenstange den Schädel eingeschlagen und später den Hals durchgeschnitten. Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden und als Auslöser einen Streit wegen Mädchen angegeben. Die Feststellungen zum Tathergang bleiben bestehen, das Landgericht muss nun neu über die rechtliche Bewertung und das Strafmaß entscheiden. #Mord