Am 19.03.2025 soll Karen L. versucht haben, ihre Schwester mit Rattengift zu töten, nachdem sie vermutete, dass diese ihre Ratten getötet hatte. Die Staatsanwältin gab zum Prozessauftakt an, dass Karen L. eine nicht näher bestimmte Menge Rattengift in einen Tetrapak Milch im Kühlschrank gemischt habe, um ihre Schwester zu vergiften. Das Opfer bemerkte nach dem Konsum grünliche Ablagerungen und klagte über eine taube Zunge. Nach ihrer Verhaftung soll Karen L. gegenüber Zellengenossinnen geäußert haben, sie habe ihre Schwester umgebracht. Der Bruder der Angeklagten schilderte schwierige Familienverhältnisse, die durch den Selbstmord eines Bruders, Steuerhinterziehung des Vaters und ständige Streitereien der Mutter geprägt waren. Eine Zellen-Nachbarin berichtete von beängstigendem Verhalten Karen L.s in der Haft. Laut Anklage leidet Karen L. an Schizophrenie und stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Ein Urteil wird am 10. März erwartet.
Am 19.03.2025 soll Karen L. versucht haben, ihre Schwester mit Rattengift zu töten, nachdem sie vermutete, dass diese ihre Ratten getötet hatte. Die Staatsanwältin gab zum Prozessauftakt an, dass Karen L. eine nicht näher bestimmte Menge Rattengift in einen Tetrapak Milch im Kühlschrank gemischt habe, um ihre Schwester zu vergiften. Das Opfer bemerkte nach dem Konsum grünliche Ablagerungen und klagte über eine taube Zunge. Nach ihrer Verhaftung soll Karen L. gegenüber Zellengenossinnen geäußert haben, sie habe ihre Schwester umgebracht. Der Bruder der Angeklagten schilderte schwierige Familienverhältnisse, die durch den Selbstmord eines Bruders, Steuerhinterziehung des Vaters und ständige Streitereien der Mutter geprägt waren. Eine Zellen-Nachbarin berichtete von beängstigendem Verhalten Karen L.s in der Haft. Laut Anklage leidet Karen L. an Schizophrenie und stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Ein Urteil wird am 10. März erwartet.