Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26), dass zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule entlassen wurden. Die Beschlüsse sind rechtskräftig und können nicht mehr angefochten werden. Die Polizeischüler hatten sich zunächst gegen die Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen im Dienst verbleiben dürfen. Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen, nachdem Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern vorlagen. Konkret sollen die beiden einen dunkelhäutigen Straftäter "erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen" zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als "kranke Menschen" bezeichnet haben und den Verfassungsschutz angezweifelt haben. Das Oberverwaltungsgericht befand, dass es ihnen nicht gelungen ist, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern. Da die Verwaltungsgerichte nicht in der Sache selbst entscheiden dürfen, sondern auf die Überprüfung von Beurteilungsfehlern der Behörde beschränkt sind, wurde der Beschluss gefasst, dass die Entlassung rechtens ist. Beamte, die während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, können jederzeit entlassen werden, wenn ihre weitere Verwendung im Polizeidienst mangels Eignung nicht in Betracht kommt. Verfassungstreue sei ein wesentliches Eignungsmerkmal.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26), dass zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule entlassen wurden. Die Beschlüsse sind rechtskräftig und können nicht mehr angefochten werden. Die Polizeischüler hatten sich zunächst gegen die Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen im Dienst verbleiben dürfen. Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen, nachdem Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern vorlagen. Konkret sollen die beiden einen dunkelhäutigen Straftäter "erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen" zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als "kranke Menschen" bezeichnet haben und den Verfassungsschutz angezweifelt haben. Das Oberverwaltungsgericht befand, dass es ihnen nicht gelungen ist, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern. Da die Verwaltungsgerichte nicht in der Sache selbst entscheiden dürfen, sondern auf die Überprüfung von Beurteilungsfehlern der Behörde beschränkt sind, wurde der Beschluss gefasst, dass die Entlassung rechtens ist. Beamte, die während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, können jederzeit entlassen werden, wenn ihre weitere Verwendung im Polizeidienst mangels Eignung nicht in Betracht kommt. Verfassungstreue sei ein wesentliches Eignungsmerkmal.