Am 01.03.2026 wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die rechte "Kaiserreichsgruppe" ein 41-jähriger Mann aus dem Kreis Freudenstadt vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wurde. Er soll ab Februar 2022 von einem Umsturzvorhaben gewusst und die Gruppierung spätestens zwei Monate später unterstützt haben. Der Mann hatte zum Prozessauftakt Mitte Februar umfassend gestanden und seine Teilnahme an Treffen der rechten "Kaiserreichsgruppe" sowie die Unterstützung der Umstürzler als "Verblendung" und "Fehlleitung" bezeichnet. Obwohl er kein Mitglied war, teilte er die Ziele der Gruppe und förderte das von der Gruppierung angestrebte Umsturzvorhaben. Er entwarf unter anderem ein Formular für eine gemeinsame Chatgruppe, um Vorschläge für mögliche spätere "Reichskanzler und Reichsverweser" zu sammeln, und nahm im April 2022 an einem Treffen der Gruppe in Brandenburg teil. Das Gericht berücksichtigte sein umfassendes Geständnis, seine glaubhafte Distanzierung von den Umsturzplänen und seine Bereitschaft zur Fortsetzung einer Ausstiegsberatung, weshalb die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte und dessen Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet haben. Gegen mutmaßliche Rechtsterroristen aus der "Kaiserreichsgruppe", die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik abschaffen wollte, gab es bereits Urteile mit mehrjährigen Haftstrafen, da diese mit Sprengstoffanschlägen die Stromversorgung in Deutschland wochenlang lahmlegen und den früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entführen wollten.
Am 01.03.2026 wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die rechte "Kaiserreichsgruppe" ein 41-jähriger Mann aus dem Kreis Freudenstadt vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wurde. Er soll ab Februar 2022 von einem Umsturzvorhaben gewusst und die Gruppierung spätestens zwei Monate später unterstützt haben. Der Mann hatte zum Prozessauftakt Mitte Februar umfassend gestanden und seine Teilnahme an Treffen der rechten "Kaiserreichsgruppe" sowie die Unterstützung der Umstürzler als "Verblendung" und "Fehlleitung" bezeichnet. Obwohl er kein Mitglied war, teilte er die Ziele der Gruppe und förderte das von der Gruppierung angestrebte Umsturzvorhaben. Er entwarf unter anderem ein Formular für eine gemeinsame Chatgruppe, um Vorschläge für mögliche spätere "Reichskanzler und Reichsverweser" zu sammeln, und nahm im April 2022 an einem Treffen der Gruppe in Brandenburg teil. Das Gericht berücksichtigte sein umfassendes Geständnis, seine glaubhafte Distanzierung von den Umsturzplänen und seine Bereitschaft zur Fortsetzung einer Ausstiegsberatung, weshalb die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte und dessen Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet haben. Gegen mutmaßliche Rechtsterroristen aus der "Kaiserreichsgruppe", die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik abschaffen wollte, gab es bereits Urteile mit mehrjährigen Haftstrafen, da diese mit Sprengstoffanschlägen die Stromversorgung in Deutschland wochenlang lahmlegen und den früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entführen wollten.