Ein städtischer Mitarbeiter des Ordnungsamtes soll über Jahre hinweg hohe Summen aus Parkscheinautomaten unterschlagen haben. Die Stadt Borken fordert mehr als 180.000 Euro von ihm zurück. Der Mann hat zugegeben, im Jahr 2010 rund 31.000 Euro entwendet zu haben, bestreitet jedoch weitere Taten. Die Stadt stützt ihre Forderung auf fehlende Einzahlungsstempel, wobei Belege aus dem Jahr 2009 bereits geschreddert sind und ältere nicht mehr existieren. Das Arbeitsgericht Bocholt gab der Stadt recht, der Mitarbeiter legte Berufung ein. Der Berufungsprozess findet am 31.05.2012 beim Landesarbeitsgericht in Hamm statt.
Ein städtischer Mitarbeiter des Ordnungsamtes soll über Jahre hinweg hohe Summen aus Parkscheinautomaten unterschlagen haben. Die Stadt Borken fordert mehr als 180.000 Euro von ihm zurück. Der Mann hat zugegeben, im Jahr 2010 rund 31.000 Euro entwendet zu haben, bestreitet jedoch weitere Taten. Die Stadt stützt ihre Forderung auf fehlende Einzahlungsstempel, wobei Belege aus dem Jahr 2009 bereits geschreddert sind und ältere nicht mehr existieren. Das Arbeitsgericht Bocholt gab der Stadt recht, der Mitarbeiter legte Berufung ein. Der Berufungsprozess findet am 31.05.2012 beim Landesarbeitsgericht in Hamm statt.