BGH hebt Strafausspruch bei Vergewaltigung auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Strafausspruch des Landgerichts Bonn gegen Eric X. aufgehoben, der im Oktober 2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der BGH bestätigte den Schuldspruch, beanstandete jedoch die Feststellung der uneingeschränkten Schuldfähigkeit. Eine andere Strafkammer muss nun die Schuldfähigkeit erneut prüfen und das Strafmaß festlegen. Die Tat ereignete sich im April 2017 in der Bonner Siegaue, wo Eric X. ein junges Paar überfiel, beraubte und die Frau vor dem Zelt vergewaltigte. #Sexualdelikt
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Strafausspruch des Landgerichts Bonn gegen Eric X. aufgehoben, der im Oktober 2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der BGH bestätigte den Schuldspruch, beanstandete jedoch die Feststellung der uneingeschränkten Schuldfähigkeit. Eine andere Strafkammer muss nun die Schuldfähigkeit erneut prüfen und das Strafmaß festlegen. Die Tat ereignete sich im April 2017 in der Bonner Siegaue, wo Eric X. ein junges Paar überfiel, beraubte und die Frau vor dem Zelt vergewaltigte. #Sexualdelikt
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