Am 15.05.2018 müssen sich vier Vollzugsbeamte der Bochumer Justizvollzugsanstalt im Alter von 33 bis 38 Jahren vor dem Bochumer Schöffengericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Laut Anklage betraten die vier Männer am 28.09.2016 eine Zelle und attackierten grundlos einen Häftling, indem sie ihn zu Boden zerrten und mit Schlägen auf Brust, Rücken und Beine traktierten. Nachdem sie bemerkten, dass sie die falsche Zelle betreten hatten, ließen sie von dem ersten Häftling ab, öffneten die Zellentür nebenan und versetzten auch diesem Insassen Faustschläge. Die Angeklagten waren am Tattag als Deeskalations- und Sicherungsteam in der JVA tätig. Das Gesetz sieht für Körperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. #Körperverletzung
Am 15.05.2018 müssen sich vier Vollzugsbeamte der Bochumer Justizvollzugsanstalt im Alter von 33 bis 38 Jahren vor dem Bochumer Schöffengericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Laut Anklage betraten die vier Männer am 28.09.2016 eine Zelle und attackierten grundlos einen Häftling, indem sie ihn zu Boden zerrten und mit Schlägen auf Brust, Rücken und Beine traktierten. Nachdem sie bemerkten, dass sie die falsche Zelle betreten hatten, ließen sie von dem ersten Häftling ab, öffneten die Zellentür nebenan und versetzten auch diesem Insassen Faustschläge. Die Angeklagten waren am Tattag als Deeskalations- und Sicherungsteam in der JVA tätig. Das Gesetz sieht für Körperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. #Körperverletzung