Am 13.11.2013 gegen 22:00 Uhr wurde Ferdinand G. am Bochumer Hauptbahnhof von zwei Bundespolizisten kontrolliert. Die Beamten gaben zu, ihn aufgrund seiner Hautfarbe für einen Flüchtling gehalten zu haben, obwohl er deutscher Staatsbürger ist. Die Kontrolle wurde später vom Gericht als formell illegal eingestuft, jedoch nicht als diskriminierend anerkannt. Der Vorfall führte zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, da einer der Beamten seinen Dienstausweis nicht bei sich hatte.
Am 13.11.2013 gegen 22:00 Uhr wurde Ferdinand G. am Bochumer Hauptbahnhof von zwei Bundespolizisten kontrolliert. Die Beamten gaben zu, ihn aufgrund seiner Hautfarbe für einen Flüchtling gehalten zu haben, obwohl er deutscher Staatsbürger ist. Die Kontrolle wurde später vom Gericht als formell illegal eingestuft, jedoch nicht als diskriminierend anerkannt. Der Vorfall führte zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, da einer der Beamten seinen Dienstausweis nicht bei sich hatte.