Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Das Hauptzollamt Bielefeld beteiligte sich mit den FKS-Standorten Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn an der Schwerpunktprüfung; 63 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz. 250 Beschäftigte wurden befragt. Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in 96 Fällen Unregelmäßigkeiten: 79 Verstöße gegen den Mindestlohn, sieben Fälle des Verdachts auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und drei Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung. Zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren und vier Strafverfahren wurden eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten und Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen schließen sich an. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, stichprobenartig oder als vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. In besonders betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Das Hauptzollamt Bielefeld beteiligte sich mit den FKS-Standorten Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn an der Schwerpunktprüfung; 63 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz. 250 Beschäftigte wurden befragt. Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in 96 Fällen Unregelmäßigkeiten: 79 Verstöße gegen den Mindestlohn, sieben Fälle des Verdachts auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und drei Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung. Zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren und vier Strafverfahren wurden eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten und Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen schließen sich an. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, stichprobenartig oder als vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. In besonders betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
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