Illegale Beschäftigung auf zwei Baustellen
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Auf einer Großbaustelle in Paderborn wurden vier syrische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 26 Jahren arbeitend angetroffen, die für eine Firma aus Berlin mit Bewehrungsarbeiten beschäftigt waren. Die Bauarbeiter verfügten nicht über die benötigten Arbeitsgenehmigungen, sodass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestand. Daher wurden bußgeldrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Ferner stellten die Einsatzkräfte an einem weiteren Bauprojekt im Stadtgebiet von Paderborn zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 28 und 48 Jahren fest, die lediglich über ein Visum für die Slowakei und Tschechien verfügten. Arbeitserlaubnisse, welche zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf einer Baustelle in Deutschland ermöglicht hätten, konnten nicht vorgelegt werden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Paderborn. Zudem werden durch den Zoll Ermittlungen gegen die Arbeitgeber der illegal auf den Baustellen beschäftigten Arbeitnehmer aufgenommen.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Auf einer Großbaustelle in Paderborn wurden vier syrische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 26 Jahren arbeitend angetroffen, die für eine Firma aus Berlin mit Bewehrungsarbeiten beschäftigt waren. Die Bauarbeiter verfügten nicht über die benötigten Arbeitsgenehmigungen, sodass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestand. Daher wurden bußgeldrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Ferner stellten die Einsatzkräfte an einem weiteren Bauprojekt im Stadtgebiet von Paderborn zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 28 und 48 Jahren fest, die lediglich über ein Visum für die Slowakei und Tschechien verfügten. Arbeitserlaubnisse, welche zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf einer Baustelle in Deutschland ermöglicht hätten, konnten nicht vorgelegt werden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Paderborn. Zudem werden durch den Zoll Ermittlungen gegen die Arbeitgeber der illegal auf den Baustellen beschäftigten Arbeitnehmer aufgenommen.
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