Im Fall des jahrelang von der Außenwelt isolierten Mädchens in Attendorn ist eine Anklage nicht in Sicht. Das Kind soll das Haus seiner Großeltern bis zu seinem achten Lebensjahr nicht verlassen haben. Die Mutter hatte behauptet, 2015 nach Italien ausgewandert zu sein. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt gegen die Mutter und die Großeltern. Das Mädchen darf nicht vernommen werden, und die Beschuldigten schweigen. Eine Verjährung droht nicht. Das Kind wurde vor elf Monaten befreit, seine körperlichen Beeinträchtigungen haben sich gebessert.
Im Fall des jahrelang von der Außenwelt isolierten Mädchens in Attendorn ist eine Anklage nicht in Sicht. Das Kind soll das Haus seiner Großeltern bis zu seinem achten Lebensjahr nicht verlassen haben. Die Mutter hatte behauptet, 2015 nach Italien ausgewandert zu sein. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt gegen die Mutter und die Großeltern. Das Mädchen darf nicht vernommen werden, und die Beschuldigten schweigen. Eine Verjährung droht nicht. Das Kind wurde vor elf Monaten befreit, seine körperlichen Beeinträchtigungen haben sich gebessert.