Am 09.02.2026 wird im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt weiter verhandelt. Der Angeklagte Taleb A. steht wegen sechsfachem Mord und über 300-fachem versuchten Mord vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung. Eine Zeugin, eine 47-jährige Rechtsanwaltfachangestellte, die eine Geschädigte rechtlich betreut, soll den Sachverhalt zu ihren Verletzungen weiter klären. Sie schildert, dass die Geschädigte ihr gegenüber erläutert hat, beim Anschlagsabend am Bauch und Rücken verletzt worden zu sein, als sie ihre Mutter schützte. Die Zeugin bestätigt, dass die Geschädigte auch ihr gegenüber gesagt hatte, für zwei Tage in der Magdeburger Uniklinik behandelt worden zu sein, ihr Lebensgefährte dürfe von ihren Verletzungen aber nichts wissen. Eine 29-jährige Polizeibeamtin war Teil der Sonderkommission zum Anschlag, holte dafür die medizinischen Befunde der Geschädigten ein und führte Zeugenvernehmungen durch. Vor Gericht wird geklärt, dass die Geschädigte der Polizistin gegenüber angegeben hatte, aufgrund von körperlichen Verletzungen in einer Magdeburger Klinik behandelt werden musste. Es stellte sich jetzt allerdings heraus, dass dies nicht ganz korrekt war - sie war wegen psychosomatischen Gründen in Behandlung. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.
Am 09.02.2026 wird im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt weiter verhandelt. Der Angeklagte Taleb A. steht wegen sechsfachem Mord und über 300-fachem versuchten Mord vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung. Eine Zeugin, eine 47-jährige Rechtsanwaltfachangestellte, die eine Geschädigte rechtlich betreut, soll den Sachverhalt zu ihren Verletzungen weiter klären. Sie schildert, dass die Geschädigte ihr gegenüber erläutert hat, beim Anschlagsabend am Bauch und Rücken verletzt worden zu sein, als sie ihre Mutter schützte. Die Zeugin bestätigt, dass die Geschädigte auch ihr gegenüber gesagt hatte, für zwei Tage in der Magdeburger Uniklinik behandelt worden zu sein, ihr Lebensgefährte dürfe von ihren Verletzungen aber nichts wissen. Eine 29-jährige Polizeibeamtin war Teil der Sonderkommission zum Anschlag, holte dafür die medizinischen Befunde der Geschädigten ein und führte Zeugenvernehmungen durch. Vor Gericht wird geklärt, dass die Geschädigte der Polizistin gegenüber angegeben hatte, aufgrund von körperlichen Verletzungen in einer Magdeburger Klinik behandelt werden musste. Es stellte sich jetzt allerdings heraus, dass dies nicht ganz korrekt war - sie war wegen psychosomatischen Gründen in Behandlung. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.