Mann wegen schwerer Gewalt verurteilt
Am 12.03.2026 wurde Alexander M. (31) im Amtsgericht Dresden verurteilt, weil er seine Opfer bis zur Bewusstlosigkeit würgte, schlug und seine jeweilige Lebensgefährtin massiv bedrohte. Eine Frau (25) erlitt eine blutende Verletzung, woraufhin der OP-Helfer die verängstigte Schwangere zu Hause selbst nähte. Der Angeklagte räumte "Vorfälle" ein, relativierte seine Taten aber, indem er mal angeblich aus Panik agierte, mal den Opfern "Rachsucht" unterstellte und das Würgen als "Aggressionsabbau" bezeichnete. Die Anwältin eines Opfers forderte, den Fall zum Landgericht zu geben, um über eine eventuelle Sicherungsverwahrung zu entscheiden, da der Gutachter Alexander als "Hochrisikofall" bezeichnete und eine Polizistin von massiver "häuslicher Gewalt" sprach. Die Amtsrichterin lehnte den Antrag ab, da Alexander nicht vorbestraft war, teilgeständig war und einem Opfer 8600 Euro Schmerzensgeld zusicherte. Die Frau, die der OP-Helfer nähte, lehnte jedoch Schmerzensgeld ab. Alexander kassierte nun zwei Jahre und drei Monate Haft und die dringende Mahnung, sich therapieren zu lassen.
Am 12.03.2026 wurde Alexander M. (31) im Amtsgericht Dresden verurteilt, weil er seine Opfer bis zur Bewusstlosigkeit würgte, schlug und seine jeweilige Lebensgefährtin massiv bedrohte. Eine Frau (25) erlitt eine blutende Verletzung, woraufhin der OP-Helfer die verängstigte Schwangere zu Hause selbst nähte. Der Angeklagte räumte "Vorfälle" ein, relativierte seine Taten aber, indem er mal angeblich aus Panik agierte, mal den Opfern "Rachsucht" unterstellte und das Würgen als "Aggressionsabbau" bezeichnete. Die Anwältin eines Opfers forderte, den Fall zum Landgericht zu geben, um über eine eventuelle Sicherungsverwahrung zu entscheiden, da der Gutachter Alexander als "Hochrisikofall" bezeichnete und eine Polizistin von massiver "häuslicher Gewalt" sprach. Die Amtsrichterin lehnte den Antrag ab, da Alexander nicht vorbestraft war, teilgeständig war und einem Opfer 8600 Euro Schmerzensgeld zusicherte. Die Frau, die der OP-Helfer nähte, lehnte jedoch Schmerzensgeld ab. Alexander kassierte nun zwei Jahre und drei Monate Haft und die dringende Mahnung, sich therapieren zu lassen.
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