Am 29.06.2026 gegen Vormittag kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Ahaus einen Staatenlosen. Bei der Überprüfung wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Diebstahls festgestellt. Der Verurteilte hatte eine Geldstrafe von 1160 Euro oder eine 26-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der Maßnahmen auf der Dienststelle in Gronau zur Verbüßung der Haftstrafe in das Gefängnis in Münster.
Am 29.06.2026 gegen Vormittag kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Ahaus einen Staatenlosen. Bei der Überprüfung wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Diebstahls festgestellt. Der Verurteilte hatte eine Geldstrafe von 1160 Euro oder eine 26-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der Maßnahmen auf der Dienststelle in Gronau zur Verbüßung der Haftstrafe in das Gefängnis in Münster.