Am 01.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei in der Nähe des Stollberger Bahnhofs ein Fahrzeug. Der 56-jährige deutsche Fahrer hatte keinen gültigen Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Kennzeichen entsiegelt und die Zulassungsbescheinigung sichergestellt. Der Fahrer wurde wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung angezeigt. Das Fahrzeug wurde auf seine Kosten abgeschleppt. Gegen den 21-jährigen rumänischen Beifahrer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Er musste eine Ersatzfreiheitsstrafe von 175 Tagen oder 7000 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz verbüßen. Da er nicht zahlungsfähig war, wurde er der JVA Aachen überstellt.
Am 01.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei in der Nähe des Stollberger Bahnhofs ein Fahrzeug. Der 56-jährige deutsche Fahrer hatte keinen gültigen Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Kennzeichen entsiegelt und die Zulassungsbescheinigung sichergestellt. Der Fahrer wurde wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung angezeigt. Das Fahrzeug wurde auf seine Kosten abgeschleppt. Gegen den 21-jährigen rumänischen Beifahrer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Er musste eine Ersatzfreiheitsstrafe von 175 Tagen oder 7000 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz verbüßen. Da er nicht zahlungsfähig war, wurde er der JVA Aachen überstellt.