Am 20.11.2012 forderte die Staatsanwaltschaft Aachen fünf Jahre und vier Monate Haft für einen 44-jährigen Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Der Angeklagte hatte Versicherungen mit erfundenen Geschichten um rund 100.000 Euro betrogen. Um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen, stellte er sich 2006 einen Totenschein aus und ließ dem Bundesgerichtshof eine Sterbeurkunde zukommen, woraufhin das Revisionsverfahren eingestellt wurde. Die Verteidigung forderte eine Strafe von nicht mehr als vier Jahren. Das Urteil wird für den Abend des 20.11.2012 erwartet.
Am 20.11.2012 forderte die Staatsanwaltschaft Aachen fünf Jahre und vier Monate Haft für einen 44-jährigen Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Der Angeklagte hatte Versicherungen mit erfundenen Geschichten um rund 100.000 Euro betrogen. Um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen, stellte er sich 2006 einen Totenschein aus und ließ dem Bundesgerichtshof eine Sterbeurkunde zukommen, woraufhin das Revisionsverfahren eingestellt wurde. Die Verteidigung forderte eine Strafe von nicht mehr als vier Jahren. Das Urteil wird für den Abend des 20.11.2012 erwartet.