Am 05.01.2026 gegen 09:00 Uhr reiste ein 21-jähriger Marokkaner aus Belgien in Aachen ein. Bei der Kontrolle am Hauptbahnhof zeigte er zunächst nur einen Bewohnerausweis einer belgischen Asylunterkunft vor. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab sieben verschiedene Personendaten. Gegen den Mann lagen insgesamt elf offene Fahndungen vor, darunter zwei Haftbefehle: einer der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe von 484,50 Euro und einer zehntägigen Haftstrafe, sowie ein weiterer Haftbefehl mit Einreise- und Aufenthaltsverbot der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Die Delikte umfassen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und Hausfriedensbruch. Der 21-Jährige wurde in die JVA Aachen überstellt.
Am 05.01.2026 gegen 09:00 Uhr reiste ein 21-jähriger Marokkaner aus Belgien in Aachen ein. Bei der Kontrolle am Hauptbahnhof zeigte er zunächst nur einen Bewohnerausweis einer belgischen Asylunterkunft vor. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab sieben verschiedene Personendaten. Gegen den Mann lagen insgesamt elf offene Fahndungen vor, darunter zwei Haftbefehle: einer der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe von 484,50 Euro und einer zehntägigen Haftstrafe, sowie ein weiterer Haftbefehl mit Einreise- und Aufenthaltsverbot der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Die Delikte umfassen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und Hausfriedensbruch. Der 21-Jährige wurde in die JVA Aachen überstellt.