Am 14.07.2026 gegen 05:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Osnabrück. Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Der Mann war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt worden. Da er die fällige Geldstrafe von 240 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 14.07.2026 gegen 05:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Osnabrück. Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Der Mann war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt worden. Da er die fällige Geldstrafe von 240 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.