Am 09.06.2026 wies ein Berufungsgericht in Oslo den Antrag von Marius Borg Høiby auf Freilassung aus der Untersuchungshaft ab. Der 29-jährige Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit hatte die Freilassung beantragt, um bei seiner lebensbedrohlich kranken Mutter sein zu können. Das Gericht begründete die Ablehnung mit Wiederholungsgefahr, insbesondere wegen mehrfacher Verstöße gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt, darunter Vergewaltigung von vier Frauen im Schlaf. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft. Das Urteil wird am 15.06.2026 erwartet. Høiby verzichtete auf eine weitere Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof. Die Ermittlungen dauern.
Am 09.06.2026 wies ein Berufungsgericht in Oslo den Antrag von Marius Borg Høiby auf Freilassung aus der Untersuchungshaft ab. Der 29-jährige Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit hatte die Freilassung beantragt, um bei seiner lebensbedrohlich kranken Mutter sein zu können. Das Gericht begründete die Ablehnung mit Wiederholungsgefahr, insbesondere wegen mehrfacher Verstöße gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt, darunter Vergewaltigung von vier Frauen im Schlaf. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft. Das Urteil wird am 15.06.2026 erwartet. Høiby verzichtete auf eine weitere Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof. Die Ermittlungen dauern.