Haftstrafe für Høiby gefordert
Am 19.03.2026 geht der Prozess gegen Marius Borg Høiby, dem Sohn der norwegischen Kronprinzessin, voraussichtlich mit dem Plädoyer der Verteidiger zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten für den 29-jährigen Angeklagten gefordert, abzüglich der 63 Tage, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat. Zudem forderte die Anklage ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin, die in norwegischen Medien als "Frogner-Frau" bezeichnet wird. Ein Vorfall in ihrer Wohnung im August 2024 hatte die Ermittlungen gegen Høiby ins Rollen gebracht. 20 der 40 Anklagepunkte beziehen sich auf sie. Die Frau sowie eine weitere Ex-Freundin werfen Høiby unter anderem häusliche Gewalt vor. Er ist in vier Fällen wegen Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt, in einem Fall mit Penetration mit dem Penis. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Høiby die Frauen vergewaltigt hat, während sie schliefen, und er soll sie ohne ihr Wissen bei den mutmaßlichen Taten gefilmt haben. Außerdem werden dem Norweger mehrere Drogen- und Verkehrsdelikte zur Last gelegt. Staatsanwalt Sturla Henriksbø fordert eine Verurteilung in 39 Anklagepunkten. Lediglich für einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot soll Høiby freigesprochen werden, da er die "Frogner-Frau" versehentlich angerufen haben soll. Alle mutmaßlichen Opfer haben im Prozess ausgesagt, und ihre Anwälte forderten Entschädigungen in Höhe von insgesamt 1,95 Millionen norwegischen Kronen (rund 177.000 Euro).
Am 19.03.2026 geht der Prozess gegen Marius Borg Høiby, dem Sohn der norwegischen Kronprinzessin, voraussichtlich mit dem Plädoyer der Verteidiger zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten für den 29-jährigen Angeklagten gefordert, abzüglich der 63 Tage, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat. Zudem forderte die Anklage ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin, die in norwegischen Medien als "Frogner-Frau" bezeichnet wird. Ein Vorfall in ihrer Wohnung im August 2024 hatte die Ermittlungen gegen Høiby ins Rollen gebracht. 20 der 40 Anklagepunkte beziehen sich auf sie. Die Frau sowie eine weitere Ex-Freundin werfen Høiby unter anderem häusliche Gewalt vor. Er ist in vier Fällen wegen Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt, in einem Fall mit Penetration mit dem Penis. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Høiby die Frauen vergewaltigt hat, während sie schliefen, und er soll sie ohne ihr Wissen bei den mutmaßlichen Taten gefilmt haben. Außerdem werden dem Norweger mehrere Drogen- und Verkehrsdelikte zur Last gelegt. Staatsanwalt Sturla Henriksbø fordert eine Verurteilung in 39 Anklagepunkten. Lediglich für einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot soll Høiby freigesprochen werden, da er die "Frogner-Frau" versehentlich angerufen haben soll. Alle mutmaßlichen Opfer haben im Prozess ausgesagt, und ihre Anwälte forderten Entschädigungen in Höhe von insgesamt 1,95 Millionen norwegischen Kronen (rund 177.000 Euro).
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