Freispruch für Marius Borg?
Am 19.03.2026 wird in Oslo der Prozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten wegen 39 von 40 Anklagepunkten, darunter vier Fälle von Vergewaltigung nach norwegischem Recht, häusliche Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen, Verstöße gegen Kontaktverbote, Beleidigung von Polizisten, ein Drogentransport sowie mehrere Verkehrsdelikte. Sein Verteidiger Petar Sekulic plädiert auf Freispruch von allen Vergewaltigungsvorwürfen und argumentiert, dass es keine eindeutigen Beweise für die Vergewaltigungen gibt und dass die von Marius selbst gedrehten Videos keine eindeutigen Beweise darstellen. Sekulic zweifelt an der Glaubwürdigkeit einer der mutmaßlichen Geschädigten und argumentiert, dass die betroffenen Frauen kurz vor den vorgeworfenen Taten bereits einvernehmlichen Sex mit Marius gehabt hätten. Die Staatsanwaltschaft fordert zudem ein zweijähriges Kontaktverbot zu einer von Marius' Ex-Freundinnen. Einige der Taten hat Marius eingeräumt, die Vergewaltigungsvorwürfe jedoch bestritten. Marius Borg Høiby bleibt vorerst in Untersuchungshaft, wobei die bereits verbrachten zwei Monate im Falle einer Verurteilung von der Haftstrafe abgezogen werden.
Am 19.03.2026 wird in Oslo der Prozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten wegen 39 von 40 Anklagepunkten, darunter vier Fälle von Vergewaltigung nach norwegischem Recht, häusliche Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen, Verstöße gegen Kontaktverbote, Beleidigung von Polizisten, ein Drogentransport sowie mehrere Verkehrsdelikte. Sein Verteidiger Petar Sekulic plädiert auf Freispruch von allen Vergewaltigungsvorwürfen und argumentiert, dass es keine eindeutigen Beweise für die Vergewaltigungen gibt und dass die von Marius selbst gedrehten Videos keine eindeutigen Beweise darstellen. Sekulic zweifelt an der Glaubwürdigkeit einer der mutmaßlichen Geschädigten und argumentiert, dass die betroffenen Frauen kurz vor den vorgeworfenen Taten bereits einvernehmlichen Sex mit Marius gehabt hätten. Die Staatsanwaltschaft fordert zudem ein zweijähriges Kontaktverbot zu einer von Marius' Ex-Freundinnen. Einige der Taten hat Marius eingeräumt, die Vergewaltigungsvorwürfe jedoch bestritten. Marius Borg Høiby bleibt vorerst in Untersuchungshaft, wobei die bereits verbrachten zwei Monate im Falle einer Verurteilung von der Haftstrafe abgezogen werden.
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