Am 29.12.2025 warnt das Hauptzollamt Oldenburg vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung. Die Einfuhr ist strafbar.
Am 29.12.2025 warnt das Hauptzollamt Oldenburg vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung. Die Einfuhr ist strafbar.