Am 10.05.2017 zog die Polizei Oldenburg ein selbstgebautes Gokart in Form einer Bierkiste aus dem Verkehr. Das nicht zugelassene Gefährt gehörte einem 31-jährigen Mann, der damit auf einer öffentlichen Straße unterwegs war. Zeugen hatten sich über das Fahrzeug beschwert. Als die Beamten eintrafen, war der Mann gerade dabei, das Gokart in einer Garage einzuschließen. Er gab an, die Bierkiste zusammen mit einem Kumpel gebaut zu haben. Das Gefährt erreichte eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h und war mit einem Rasenmähermotor ausgestattet, der in eine Bölkstoff-Bierkiste eingebaut war. Zudem war das Kart mit einem alten Versicherungskennzeichen dekoriert. Ob der 31-Jährige sein Gefährt zurückerhält, ist noch offen. Nach Polizeiangaben darf das Gokart theoretisch auf Privatgelände gefahren werden, sofern es nicht zu laut ist. Die Entscheidung über eine mögliche Rückgabe unter Auflagen liegt bei der Stadt oder dem Gericht.
Am 10.05.2017 zog die Polizei Oldenburg ein selbstgebautes Gokart in Form einer Bierkiste aus dem Verkehr. Das nicht zugelassene Gefährt gehörte einem 31-jährigen Mann, der damit auf einer öffentlichen Straße unterwegs war. Zeugen hatten sich über das Fahrzeug beschwert. Als die Beamten eintrafen, war der Mann gerade dabei, das Gokart in einer Garage einzuschließen. Er gab an, die Bierkiste zusammen mit einem Kumpel gebaut zu haben. Das Gefährt erreichte eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h und war mit einem Rasenmähermotor ausgestattet, der in eine Bölkstoff-Bierkiste eingebaut war. Zudem war das Kart mit einem alten Versicherungskennzeichen dekoriert. Ob der 31-Jährige sein Gefährt zurückerhält, ist noch offen. Nach Polizeiangaben darf das Gokart theoretisch auf Privatgelände gefahren werden, sofern es nicht zu laut ist. Die Entscheidung über eine mögliche Rückgabe unter Auflagen liegt bei der Stadt oder dem Gericht.