Am 22.06.2026 gegen 14:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Oldenburg einen 40-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Aus einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz musste er eine Geldstrafe von 840 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verbüßen. Da er den Betrag nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem war er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Am 22.06.2026 gegen 14:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Oldenburg einen 40-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Aus einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz musste er eine Geldstrafe von 840 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verbüßen. Da er den Betrag nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem war er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.