In der vergangenen Nacht führten Beamte des Inspektionsdienstes Nordhausen eine Verkehrskontrolle mit einem 25-jährigen Elektrorollerfahrer durch. Das vorläufige Testergebnis eines durchgeführten Atemalkoholtestes ergab vor Ort einen Wert von über 1,1 Promille und führte dadurch zur Blutprobenentnahme in einem Klinikum. E-Roller gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen im Straßenverkehr den gleichen Grenzwerten wie Auto- oder Motorradfahrer. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
In der vergangenen Nacht führten Beamte des Inspektionsdienstes Nordhausen eine Verkehrskontrolle mit einem 25-jährigen Elektrorollerfahrer durch. Das vorläufige Testergebnis eines durchgeführten Atemalkoholtestes ergab vor Ort einen Wert von über 1,1 Promille und führte dadurch zur Blutprobenentnahme in einem Klinikum. E-Roller gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen im Straßenverkehr den gleichen Grenzwerten wie Auto- oder Motorradfahrer. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.