Am 22.12.2025 warnt das Hauptzollamt Münster vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen ist verboten.
Am 22.12.2025 warnt das Hauptzollamt Münster vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen ist verboten.