Am 25.03.2026 wurde ein 32-jähriger Mann aus Ahaus rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Mann hatte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus Legden nicht angezeigt und bezog so zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der Mann nun zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe zurückzahlen. Im Mai 2024 fand eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster bei dem Arbeitgeber statt. Der Gastronom hatte den Mann schwarz bei sich beschäftigt.
Am 25.03.2026 wurde ein 32-jähriger Mann aus Ahaus rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Mann hatte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus Legden nicht angezeigt und bezog so zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der Mann nun zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe zurückzahlen. Im Mai 2024 fand eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster bei dem Arbeitgeber statt. Der Gastronom hatte den Mann schwarz bei sich beschäftigt.