Am Montag, 06.10.2025 entdeckte der Zoll bei einwöchigen Prüfungen im Münsterland in Unternehmen des Lebensmittelgewerbes zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, von denen einer einen gefälschten Ausweis vorzeigte. In drei Betrieben wurden Verstöße festgestellt: In einem Reinigungsunternehmen wurden die zwei illegalen Arbeitnehmer entdeckt, gegen die und den Arbeitgeber Strafverfahren eingeleitet wurden. In zwei weiteren Betrieben wurde die Zeiterfassung fehlerhaft geführt, wobei in einem Betrieb Wege- und Rüstzeiten pauschal abgegolten wurden und im anderen die innerbetrieblichen Wegezeiten nicht erfasst wurden; gegen zehn Personen, die sich nicht ausweisen konnten, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Ermittlungen wegen möglicher Mindestlohnunterschreitungen und Verstößen gegen Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften dauern an. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich zu melden.
Am Montag, 06.10.2025 entdeckte der Zoll bei einwöchigen Prüfungen im Münsterland in Unternehmen des Lebensmittelgewerbes zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, von denen einer einen gefälschten Ausweis vorzeigte. In drei Betrieben wurden Verstöße festgestellt: In einem Reinigungsunternehmen wurden die zwei illegalen Arbeitnehmer entdeckt, gegen die und den Arbeitgeber Strafverfahren eingeleitet wurden. In zwei weiteren Betrieben wurde die Zeiterfassung fehlerhaft geführt, wobei in einem Betrieb Wege- und Rüstzeiten pauschal abgegolten wurden und im anderen die innerbetrieblichen Wegezeiten nicht erfasst wurden; gegen zehn Personen, die sich nicht ausweisen konnten, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Ermittlungen wegen möglicher Mindestlohnunterschreitungen und Verstößen gegen Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften dauern an. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich zu melden.