Unerlaubte Einreisen im Osterreiseverkehr verhindert
Am 08.04.2026 haben Beamte der Bundespolizei seit Montag im Bereich der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf insgesamt 14 unerlaubte Einreisen verhindert. Am Dienstagmorgen kontrollierten die Einsatzkräfte auf der Autobahn in Ludwigsdorf einen 46-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer in einem Lkw einreisen wollte. Bei der grenzpolizeilichen Überprüfung legte er lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vor. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; zudem wurde ihm die Einreise verweigert. Anschließend erfolgte die Zurückweisung nach Polen. Bei den übrigen festgestellten Personen handelte es sich ausschließlich um ukrainische Staatsangehörige. Sie hielten sich bereits länger als die für die visafreie Einreise erlaubten 90 Tage im Schengenraum auf und verfügten in den meisten Fällen lediglich über nationale Aufenthaltsrechte für Polen. Auch gegen sie wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Bis auf einen Fall wurden alle Personen aufgrund einer Einreiseverweigerung nach Polen zurückgewiesen. Eine Person wurde an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet.
Am 08.04.2026 haben Beamte der Bundespolizei seit Montag im Bereich der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf insgesamt 14 unerlaubte Einreisen verhindert. Am Dienstagmorgen kontrollierten die Einsatzkräfte auf der Autobahn in Ludwigsdorf einen 46-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer in einem Lkw einreisen wollte. Bei der grenzpolizeilichen Überprüfung legte er lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vor. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; zudem wurde ihm die Einreise verweigert. Anschließend erfolgte die Zurückweisung nach Polen. Bei den übrigen festgestellten Personen handelte es sich ausschließlich um ukrainische Staatsangehörige. Sie hielten sich bereits länger als die für die visafreie Einreise erlaubten 90 Tage im Schengenraum auf und verfügten in den meisten Fällen lediglich über nationale Aufenthaltsrechte für Polen. Auch gegen sie wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Bis auf einen Fall wurden alle Personen aufgrund einer Einreiseverweigerung nach Polen zurückgewiesen. Eine Person wurde an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet.
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