Tunesier gibt sich als Spanier aus - Urkundenfälschung im Reisebus
Am 27.03.2026 gegen 22:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) einen Reisebus im internationalen Linienverkehr. Unter den Reisenden befand sich ein Mann, der sich als spanischer Staatsangehöriger ausgab und sich lediglich mit einem Handyfoto einer spanischen ID-Karte ausweisen konnte. Er war in Begleitung seines Cousins, eines tunesischen Staatsangehörigen, der zwar über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel verfügte, jedoch keinen Reisepass mitführte. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem verlief zunächst ohne Treffer. Da ein Handyfoto für den Grenzübertritt nicht ausreicht, nahmen die Beamten zusätzlich die Fingerabdrücke des angeblichen Spaniers. Dabei stellte sich heraus, dass die Person bereits polizeilich bekannt war und in Deutschland insgesamt drei Suchvermerke zur Aufenthaltsermittlung bestanden. Grund dafür waren vorangegangene unerlaubte Einreisen. Zwar stimmte der vorgezeigten ID-Karte mit dem Mann überein, nicht jedoch die Personalien. Es handelte sich nicht um einen spanischen EU-Bürger, sondern um einen tunesischen Staatsangehörigen, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt. Mit den Ermittlungsergebnissen konfrontiert, gab der Mann die Urkundenfälschung zu. Der tunesische Reisepass des Mannes wurde anschließend bei seinem mitreisenden Cousin aufgefunden. Da auch dieser ohne eigenen Reisepass unterwegs war, erfüllte zunächst auch er die Voraussetzungen für die Einreise nicht. Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; in einem Fall zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Cousin den Besitz seines Reisepasses nachweisen und durfte unter Auflagen nach Frankreich weiterreisen. Gegen den falschen "Spanier" wurde eine Einreiseverweigerung mit einem zweijährigen Einreiseverbot verfügt. Er wurde nach Polen zurückgewiesen. #Verkehrsdelikt
Am 27.03.2026 gegen 22:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) einen Reisebus im internationalen Linienverkehr. Unter den Reisenden befand sich ein Mann, der sich als spanischer Staatsangehöriger ausgab und sich lediglich mit einem Handyfoto einer spanischen ID-Karte ausweisen konnte. Er war in Begleitung seines Cousins, eines tunesischen Staatsangehörigen, der zwar über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel verfügte, jedoch keinen Reisepass mitführte. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem verlief zunächst ohne Treffer. Da ein Handyfoto für den Grenzübertritt nicht ausreicht, nahmen die Beamten zusätzlich die Fingerabdrücke des angeblichen Spaniers. Dabei stellte sich heraus, dass die Person bereits polizeilich bekannt war und in Deutschland insgesamt drei Suchvermerke zur Aufenthaltsermittlung bestanden. Grund dafür waren vorangegangene unerlaubte Einreisen. Zwar stimmte der vorgezeigten ID-Karte mit dem Mann überein, nicht jedoch die Personalien. Es handelte sich nicht um einen spanischen EU-Bürger, sondern um einen tunesischen Staatsangehörigen, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt. Mit den Ermittlungsergebnissen konfrontiert, gab der Mann die Urkundenfälschung zu. Der tunesische Reisepass des Mannes wurde anschließend bei seinem mitreisenden Cousin aufgefunden. Da auch dieser ohne eigenen Reisepass unterwegs war, erfüllte zunächst auch er die Voraussetzungen für die Einreise nicht. Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; in einem Fall zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Cousin den Besitz seines Reisepasses nachweisen und durfte unter Auflagen nach Frankreich weiterreisen. Gegen den falschen "Spanier" wurde eine Einreiseverweigerung mit einem zweijährigen Einreiseverbot verfügt. Er wurde nach Polen zurückgewiesen. #Verkehrsdelikt
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