Am 07.04.2026 verweigerten die polnischen Behörden im Rahmen des Osterverkehrs sechs ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise, da diese sich bereits längere Zeit in Deutschland aufhielten und keine Reisefreiheit im Rahmen des Schengener Abkommens mehr in Anspruch nehmen durften. Sie verfügten nur über nationale Aufenthaltsrechte für Deutschland.
Am 07.04.2026 verweigerten die polnischen Behörden im Rahmen des Osterverkehrs sechs ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise, da diese sich bereits längere Zeit in Deutschland aufhielten und keine Reisefreiheit im Rahmen des Schengener Abkommens mehr in Anspruch nehmen durften. Sie verfügten nur über nationale Aufenthaltsrechte für Deutschland.