Am 22.03.2026 leitete die Bundespolizei 20 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag am Grenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4). Dort wurden kolumbianische, belarussische, moldauische, bosnisch-herzegowinische und ukrainische Staatsangehörige festgestellt, die unerlaubt nach Deutschland einreisen wollten. Am späten 22.03.2026 versuchten drei kolumbianische Staatsangehörige, nach Deutschland einzureisen. Zwei von ihnen konnten bei der Kontrolle keinen Reisepass vorlegen. Es stellte sich heraus, dass sich alle drei bereits länger als die erlaubten 90 Tage im Schengen-Raum aufhielten. Sie gaben an, in Polen zu wohnen und zu arbeiten, konnten jedoch keinen Aufenthaltstitel vorweisen. Ein solcher war ihnen auch von den polnischen Behörden nicht erteilt worden. Nach Einleitung der Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde gegen die drei Personen eine Einreiseverweigerung ausgesprochen und sie wurden nach Polen zurückgewiesen. Kurz nach Mitternacht am 23.03.2026 wurde ein 29-jähriger moldauischer Staatsangehöriger festgestellt. Dieser gab bei der Kontrolle an, zur Arbeit nach Deutschland fahren zu wollen. Er verfügte zwar über einen polnischen Aufenthaltstitel, jedoch nicht über eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Während das Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet wurde, stellten die Beamten bei der Durchsuchung einen gefälschten moldauischen Führerschein fest. Damit erweiterte sich der Strafvorwurf um das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ordnete die Bundespolizei auch bei ihm sowie bei allen anderen Personen die Zurückweisung nach Polen.
Am 22.03.2026 leitete die Bundespolizei 20 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag am Grenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4). Dort wurden kolumbianische, belarussische, moldauische, bosnisch-herzegowinische und ukrainische Staatsangehörige festgestellt, die unerlaubt nach Deutschland einreisen wollten. Am späten 22.03.2026 versuchten drei kolumbianische Staatsangehörige, nach Deutschland einzureisen. Zwei von ihnen konnten bei der Kontrolle keinen Reisepass vorlegen. Es stellte sich heraus, dass sich alle drei bereits länger als die erlaubten 90 Tage im Schengen-Raum aufhielten. Sie gaben an, in Polen zu wohnen und zu arbeiten, konnten jedoch keinen Aufenthaltstitel vorweisen. Ein solcher war ihnen auch von den polnischen Behörden nicht erteilt worden. Nach Einleitung der Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde gegen die drei Personen eine Einreiseverweigerung ausgesprochen und sie wurden nach Polen zurückgewiesen. Kurz nach Mitternacht am 23.03.2026 wurde ein 29-jähriger moldauischer Staatsangehöriger festgestellt. Dieser gab bei der Kontrolle an, zur Arbeit nach Deutschland fahren zu wollen. Er verfügte zwar über einen polnischen Aufenthaltstitel, jedoch nicht über eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Während das Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet wurde, stellten die Beamten bei der Durchsuchung einen gefälschten moldauischen Führerschein fest. Damit erweiterte sich der Strafvorwurf um das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ordnete die Bundespolizei auch bei ihm sowie bei allen anderen Personen die Zurückweisung nach Polen.