Am 23.03.2026 gegen 19 Uhr meldeten Bewohner in Löningen, Landkreis Cloppenburg, einen mutmaßlichen Sprengkörper. Dieser befand sich an einem abgemeldeten Pkw auf einem überdachten Stellplatz auf einem Privatgrundstück in der Nähe der Bremer Straße. Ein Nachbar bemerkte eine dünne Schnur an einer Felge am Rad, die mit einer Granate am Unterboden verbunden war. Der Sprengkörper wurde als funktionstüchtig eingestuft, wodurch es bei einer Bewegung des Autos wahrscheinlich zu einer Sprengstoffexplosion gekommen wäre. Die Polizei richtete einen Sperrkreis um den Fundort mit einem Radius von 300 Metern ein. Anwohner durften zeitweilig ihre Häuser nicht verlassen und wurden aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Betroffene wurden evakuiert und sämtliche Zufahrtsstraßen gesperrt. Gegen 22:30 Uhr konnte der Kampfmittelbeseitigungsdienst die Handgranate entschärfen und sicherstellen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen versuchten Mordes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Herkunft des Sprengkörpers und die Identität der Täter sind bisher unklar.
Am 23.03.2026 gegen 19 Uhr meldeten Bewohner in Löningen, Landkreis Cloppenburg, einen mutmaßlichen Sprengkörper. Dieser befand sich an einem abgemeldeten Pkw auf einem überdachten Stellplatz auf einem Privatgrundstück in der Nähe der Bremer Straße. Ein Nachbar bemerkte eine dünne Schnur an einer Felge am Rad, die mit einer Granate am Unterboden verbunden war. Der Sprengkörper wurde als funktionstüchtig eingestuft, wodurch es bei einer Bewegung des Autos wahrscheinlich zu einer Sprengstoffexplosion gekommen wäre. Die Polizei richtete einen Sperrkreis um den Fundort mit einem Radius von 300 Metern ein. Anwohner durften zeitweilig ihre Häuser nicht verlassen und wurden aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Betroffene wurden evakuiert und sämtliche Zufahrtsstraßen gesperrt. Gegen 22:30 Uhr konnte der Kampfmittelbeseitigungsdienst die Handgranate entschärfen und sicherstellen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen versuchten Mordes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Herkunft des Sprengkörpers und die Identität der Täter sind bisher unklar.