Am 22.05.2024 kaufte Steve D. (44) im Landkreis Zwickau ein Haus für 325.000 Euro und führte Arbeiten an der Fassade durch. Steve D. bezog Arbeitslosengeld und war nicht zahlungsfähig. Das Verfahren am Zwickauer Amtsgericht dauerte keine halbe Stunde, da Steve D. nicht vor Gericht erschien. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl in Höhe von einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren. Zudem wurde die Bewährungsauflage erteilt, dass der Angeklagte 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten muss. Steve D. hat nun die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Bis dahin wird das Verfahren ausgesetzt.
Am 22.05.2024 kaufte Steve D. (44) im Landkreis Zwickau ein Haus für 325.000 Euro und führte Arbeiten an der Fassade durch. Steve D. bezog Arbeitslosengeld und war nicht zahlungsfähig. Das Verfahren am Zwickauer Amtsgericht dauerte keine halbe Stunde, da Steve D. nicht vor Gericht erschien. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl in Höhe von einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren. Zudem wurde die Bewährungsauflage erteilt, dass der Angeklagte 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten muss. Steve D. hat nun die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Bis dahin wird das Verfahren ausgesetzt.