Am 16.06.2014 verurteilte das Landgericht Hildesheim einen ehemaligen Waffenmechaniker der Zentralen Polizeidirektion Hannover zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro. Der 57-Jährige wurde des Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Er hatte gestanden, zur Vernichtung bestimmte Waffen und Waffenteile sowie Munition – darunter Luftgewehre, Bajonette, Revolver, Doppelflinten und Schalldämpfer – gestohlen und teilweise verkauft zu haben. Die Waffen hätten eigentlich im Hochofen in Salzgitter eingeschmolzen werden sollen. Das Geständnis wertete die Kammer als strafmildernd, zudem ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Der 57-Jährige schilderte chaotische Zustände in seiner Dienststelle in Hildesheim, die nach dem Amoklauf von Winnenden als zentrales Aufbewahrungslager für abgegebene Waffen diente. Die Lagermöglichkeiten waren weder personell noch räumlich ausreichend, sodass Waffen in Kisten auf dem Flur lagerten. Der Angeklagte transportierte die Waffen in blauen Müllsäcken mit seinem Auto aus der Dienststelle in seine Wohnung und sein Elternhaus, was bei den damaligen Zuständen unbemerkt blieb. #Diebstahl
Am 16.06.2014 verurteilte das Landgericht Hildesheim einen ehemaligen Waffenmechaniker der Zentralen Polizeidirektion Hannover zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro. Der 57-Jährige wurde des Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Er hatte gestanden, zur Vernichtung bestimmte Waffen und Waffenteile sowie Munition – darunter Luftgewehre, Bajonette, Revolver, Doppelflinten und Schalldämpfer – gestohlen und teilweise verkauft zu haben. Die Waffen hätten eigentlich im Hochofen in Salzgitter eingeschmolzen werden sollen. Das Geständnis wertete die Kammer als strafmildernd, zudem ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Der 57-Jährige schilderte chaotische Zustände in seiner Dienststelle in Hildesheim, die nach dem Amoklauf von Winnenden als zentrales Aufbewahrungslager für abgegebene Waffen diente. Die Lagermöglichkeiten waren weder personell noch räumlich ausreichend, sodass Waffen in Kisten auf dem Flur lagerten. Der Angeklagte transportierte die Waffen in blauen Müllsäcken mit seinem Auto aus der Dienststelle in seine Wohnung und sein Elternhaus, was bei den damaligen Zuständen unbemerkt blieb. #Diebstahl