Ein 60-jähriger Sexualstraftäter ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Gefängnis entlassen worden, obwohl er weiter als gefährlich eingestuft wird. Der BGH hob die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung auf. Der Mann muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und eine Sexualtherapie machen. Der seit über 40 Jahren einschlägig vorbestrafte Mann war 1993 wegen einer Serie von Raub- und Sexualdelikten zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte im Mai 2007 nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet, der BGH hob diese auf, da die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht zur Korrektur von Fehlern der Justiz angeordnet werden dürfe.
Ein 60-jähriger Sexualstraftäter ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Gefängnis entlassen worden, obwohl er weiter als gefährlich eingestuft wird. Der BGH hob die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung auf. Der Mann muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und eine Sexualtherapie machen. Der seit über 40 Jahren einschlägig vorbestrafte Mann war 1993 wegen einer Serie von Raub- und Sexualdelikten zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte im Mai 2007 nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet, der BGH hob diese auf, da die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht zur Korrektur von Fehlern der Justiz angeordnet werden dürfe.