Am 29.06.2026 gegen 13:24 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich der Personaldaten ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte den Mann im April 2025 wegen sexueller Belästigung und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 3400 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 170 Tagen Haft verurteilt. Er zahlte nur einen geringen Teil und blieb der Ladung zum Strafantritt fern. Im Juni 2026 erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl. Der Festgenommene konnte die restlichen 3160 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er die verbleibende 79-tägige Haft antrat.
Am 29.06.2026 gegen 13:24 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich der Personaldaten ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte den Mann im April 2025 wegen sexueller Belästigung und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 3400 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 170 Tagen Haft verurteilt. Er zahlte nur einen geringen Teil und blieb der Ladung zum Strafantritt fern. Im Juni 2026 erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl. Der Festgenommene konnte die restlichen 3160 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er die verbleibende 79-tägige Haft antrat.